§ 6 Abs 2 lit d FLAG
Der Bezug eines monatlichen Gehalts von rund 16.000 Schilling schließt einen Anspruch auf Familienbeihilfe nach Vollendung des 21. Lebensjahres aus.
VwGH 21.02.2001, 96/14/0159
§ 6 Abs 2 lit d FLAG
Der Bezug eines monatlichen Gehalts von rund 16.000 Schilling schließt einen Anspruch auf Familienbeihilfe nach Vollendung des 21. Lebensjahres aus.
VwGH 21.02.2001, 96/14/0159