§ 6 Abs 2 lit d FLAG
Der VwGH beschreibt, unter welchen Voraussetzungen volljährige Vollwaisen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung einen Anspruch auf Familienbeihilfe geltend machen können und erläutert, dass weder die Geburt mehrerer Kinder, die Lebenspartnerschaft mit einem Frühpensionisten oder mehrere kurzfristige Arbeitsverhältnisse (ua als Prostituierte) die Selbsterhaltungsfähigkeit indizieren.