Zusammenfassung: Das Berufungssenat für Wien, NÖ und Bgld prüft die Abzugsfähigkeit des Büro- und Werbeaufwands, der Bewirtungsspesen, der Repräsentationsaufwendungen und der Ausgaben für die Schenkung von Theaterkarten eines Schauspielers.
Berufungssenat für Wien, NÖ und Bgld, II/12, 11.05.2001