Zusammenfassung: Das BMF beschreibt die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Überreichung von Euro-Startpaketen an die Arbeitnehmer, vertritt dabei aber ua die Auffassung, dass dieses "Geschenk" nicht als Sachzuwendung zu qualifizieren ist.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 14 EStG 1988; § 6 Abs 1 Z 8 lit b UStG 1994