§ 4 Abs 4 EStG 1988
Die Übernahme der Personalkosten einer GmbH durch den Geschäftsführer hält selbst dann einem Fremdvergleich nicht stand, wenn zwischen der Höhe der Bezüge des Geschäftsführers und dem Unternehmenserfolg ein Abhängigkeitsverhältnis besteht.