Zusammenfassung: Die Autoren nehmen Bezug auf einen Beitrag von Lang, in der dieser prüfte, in welchem Zeitpunkt die Kapitalertragsteuerpflicht für Zuwendungen einer Privatstiftung an einen Begünstigten begründet wird, sich resümierend nach einer Erläuterung der Anwendungsvoraussetzungen des Zuflussprinzips des § 19 EStG und der Zuflussfiktion in § 95 Abs 4 Z 4 estg für die ausschließliche Zugrundelegung des § 95 Abs 4 Z 4 EStG aussprach. Die Autoren beschreiben nun die Rechtslage und die Bestimmung des maßgeblichen Zuflusszeitpunkts bei Bestand einer konkreten Zuwendungsbestimmung in der Satzung der Privatstiftung, wobei sie auch auf die Frage eingehen, inwieweit sich aus den Zuflussprinzipien, die für beherrschende Gesellschafter von Kapitalgesellschaften konzipiert wurden, Wertungsgedanken ableiten lassen.