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Arbeitszimmer eines Hochschullehrers nicht abzugsfähig

SteuernSWK 2001, S 469 Heft 17 v. 10.6.2001

§ 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG 1988

Das im privaten Wohnbereich gelegene Arbeitszimmer kann nicht als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eines Universitätslehrers qualifiziert werden, sodass eine Abzugsfähigkeit der dafür aufgewendeten Kosten nicht in betracht kommt.

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