§ 34 FinStrG
Da selbst Personen mit hohen Einkünften die Ausweisung übermäßig hoher Verluste in der Einkommensteuererklärung bemerken müssen, liegt ein Fall einer fahrlässigen Abgabenverkürzung vor.
VwGH 23.11.2000, 95/15/0194
§ 34 FinStrG
Da selbst Personen mit hohen Einkünften die Ausweisung übermäßig hoher Verluste in der Einkommensteuererklärung bemerken müssen, liegt ein Fall einer fahrlässigen Abgabenverkürzung vor.
VwGH 23.11.2000, 95/15/0194