§ 29 EStG; § 20 Abs 1 Z 4 EStG
Der VwGH nimmt eine Abgrenzung zwischen der Gegenleistung einer Unterhaltsrente und einer freigebigen Leistungserbringung vor.
VwGH 23.11.2000, 98/15/0119; VwGH 98/15/0120
§ 29 EStG; § 20 Abs 1 Z 4 EStG
Der VwGH nimmt eine Abgrenzung zwischen der Gegenleistung einer Unterhaltsrente und einer freigebigen Leistungserbringung vor.
VwGH 23.11.2000, 98/15/0119; VwGH 98/15/0120