Zusammenfassung: Die Autoren setzen sich mit der Auslegung des § 2 Abs 2 lit b EStG, der im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2001 geschaffen wurde und die Begrenzung des Verlustabzugs mittels Implementierung einer Vortragsgrenze vorsieht , auseinander. Besonderes Augenmerk legen sie dabei auf einer Darstellung der Rahmenbedingungen für die Verlustvorträge aus den Jahren 1989 und 1990, wobei sie anhand verschiedener Berechnungsbeispiele die Frage behandeln, ob vortragsfähige Fünftelverluste im Folgejahr einer Verrechnung mit den Gewinnen zugeführt oder aber als vortragsfähige Verluste qualifiziert werden müssen.