Zusammenfassung: Der Autor beschreibt in seinem Beitrag die steuerlichen Rahmenbedingungen für Pensionskassenmodelle und weist nach, dass die Anwendung der in § 26 Z 7 lit a EStG normierten Beschränkung der Bezugsumwandlung bei Zugrundelegung des Zuflussprinzips eine Schlechterstellung der tariflich entlohnten Beschäftigten von Kleinunternehmen bedingen würde. Da aber nach Ansicht des Verfassers kein Zufluss von Einkünften begründet wird, kommt auch die Anwendung der beschränkenden Bezugsumwandlung nicht in Betracht.