Zusammenfassung: Die Betriebsausgabenpauschale im Ausmaß von 6 % gelangt nur bei Tätigkeiten zur Anwendung, die über die reine Beratungsleistungen nicht hinausreichen.
Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 1 EStG 1988; Rz 7937 EStR 2000
Zusammenfassung: Die Betriebsausgabenpauschale im Ausmaß von 6 % gelangt nur bei Tätigkeiten zur Anwendung, die über die reine Beratungsleistungen nicht hinausreichen.
Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 1 EStG 1988; Rz 7937 EStR 2000