§ 4 Abs. 4 EStG 1988
Die Aufwendungen, die durch den Verzicht der Gesellschaft auf die Einforderung von Gesellschafterleistungen entstehen, können nicht als Betriebsausgaben in Abzug gebracht werden.
VwGH 27.04.2000, 98/15/0012
§ 4 Abs. 4 EStG 1988
Die Aufwendungen, die durch den Verzicht der Gesellschaft auf die Einforderung von Gesellschafterleistungen entstehen, können nicht als Betriebsausgaben in Abzug gebracht werden.
VwGH 27.04.2000, 98/15/0012