Zusammenfassung: Der Betrieb einer Rechtsanwaltskanzlei und einer Hausverwaltung durch einen Rechtsanwalt sind als Teilbetriebe zu qualifizieren, die einem Zusammenschluss zugänglich sind.
Rechtsgrundlagen: Art IV UmgrStG; Rz 5594 EStR 2000
Schlagwörter: