Zusammenfassung: Der Übergang eines Verlustvortrags eines geschlossenen Teilbetriebs auf die Kapitalgesellschaft, in die ein anderer Teilbetrieb eingebracht wird, kommt nicht in Betracht.
Rechtsgrundlagen: § 21 Z 1 UmgrStG; § 4 Z 1 lit c UmgrStG
Zusammenfassung: Der Übergang eines Verlustvortrags eines geschlossenen Teilbetriebs auf die Kapitalgesellschaft, in die ein anderer Teilbetrieb eingebracht wird, kommt nicht in Betracht.
Rechtsgrundlagen: § 21 Z 1 UmgrStG; § 4 Z 1 lit c UmgrStG