Zusammenfassung: Sofern eine Wohnung aufgrund der Vermietung an einen Arbeitnehmer einen Bestandteil des notwendigen Betriebsvermögens bildete, kann diese auch nach der Vermietung an einen Nichtarbeitnehmer als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen weitergeführt werden.
Rechtsgrundlagen: Rz 5919 EStR 2000