§ 232 BAO
Die Annahme der Beeinträchtigung der Einbringlichkeit der Steuerschuld als Voraussetzung für die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages muss durch entsprechende Tatsachenfeststellungen belegt werden.
VwGH 26.04.2000, 97/14/0003
§ 232 BAO
Die Annahme der Beeinträchtigung der Einbringlichkeit der Steuerschuld als Voraussetzung für die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages muss durch entsprechende Tatsachenfeststellungen belegt werden.
VwGH 26.04.2000, 97/14/0003