§ 41 FLAG
Der VwGH bestimmt die maßgebliche Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds bezüglich der Bezüge eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers.
VwGH 26.04.2000, 99/14/0339
§ 41 FLAG
Der VwGH bestimmt die maßgebliche Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds bezüglich der Bezüge eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers.
VwGH 26.04.2000, 99/14/0339