§ 92 Abs. 1 lit. b BAO
Die fehlende objektive Ertragsfähigkeit einer stillen Beteiligung steht der Annahme einer Einkunftsquelle entgegen.
VwGH 31.03.2000, 95/15/0207
§ 92 Abs. 1 lit. b BAO
Die fehlende objektive Ertragsfähigkeit einer stillen Beteiligung steht der Annahme einer Einkunftsquelle entgegen.
VwGH 31.03.2000, 95/15/0207