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Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht UmS 19/33/00

SteuernDr. Werner Wiesner; Mag. Dr. Walter SchwarzingerSWK 2000, S 782 Heft 33 v. 20.11.2000

Zusammenfassung: Die Zurückbehaltung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens anlässlich einer Einbringung erfordert eine Einrechnung gemeinsam mit den unbaren Entnahmen in die 75 %-Grenze.

Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 5 Z 3 UmgrStG

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