§ 34 BAO; 3 7 EStG; § 8 EStG
Die Qualifikation eines Sportvereins als gemeinnützigen Verein setzt die allgemeine Zugänglichkeit voraus, die auch durch die Einhebung einer unverhältnismäßig hohen Eintrittsgebühr beschränkt werden kann.
VwGH 26.06.2000, 95/17/0003