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Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht UmS 18/33/00

SteuernDr. Werner Wiesner; Mag. Dr. Walter SchwarzingerSWK 2000, S 782 Heft 33 v. 20.11.2000

Zusammenfassung: Der wirtschaftliche Eigentümer eines Grundstücks des Sonderbetriebsvermögens ist zwar als Einbringender zu qualifizieren, im Einbringungsvertrag muss aber der zivilrechtliche Eigentümer angegeben werden.

Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 3 UmgrStG; Art III UmgrStG

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