Zusammenfassung: Der Autor nimmt aus Anlass einer in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2001 vorgesehenen Abzinsung von Rückstellungen zum Stellenwert des Realisations- und Imparitätsprinzips Stellung, vertritt aber die Ansicht, dass weder eine Abzinsung von Verbindlichkeiten noch eine Abzinsung von Rückstellungen mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip in Einklang stehen würde. Abschließend weist der Verfasser darauf hin, dass der Ansatz ungerechtfertigter oder überhöhter Rückstellungen im Hinblick auf die Anspruchsverzinsung steuerlich keine Vorteile bringen würde.