Zusammenfassung: Der Hälftesteuersatz nach § 37 Abs 4 Z 2 EStG gelangt auch dann zur Anwendung, wenn sich ein Mitunternehmeranteil nach dem Verkauf im mittelbaren Besitz der Mitunternehmerschaft in deren Betriebsvermögen befindet.
Rechtsgrundlagen: § 37 Abs 4 Z 2 EStG