Zusammenfassung: Das Aufwertungswahlrecht des § 17 Abs 2 UmgrStG ist auch für teilbefreite Privatstiftungen im Rahmen der Einbringung von Kapitalanteilen in die Tochtergesellschaft und der fehlenden Konkretisierung des gemeinen Werts am Vertragstag maßgeblich.
Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 2 UmgrStG; § 5 Z 11 KStG 1988; § 12 Abs 2 Z 3 UmgrStG; § 5 Abs 4 UmgrStG