§ 33 Abs. 1 FinStrG
Der VwGH nimmt zur Bemessung einer Geldstrafe für eine Abgabenverkürzung Stellung.
VwGH 24.04.2000, 97/15/0170
§ 33 Abs. 1 FinStrG
Der VwGH nimmt zur Bemessung einer Geldstrafe für eine Abgabenverkürzung Stellung.
VwGH 24.04.2000, 97/15/0170