§ 307 Abs. 2 BAO
Der VwGH nimmt zum zeitlichen Anwendungsbereich einer Verordnung, die aufgrund Gesetzwidrigkeit aufgehoben wurde, Stellung.
VwGH 24.02.2000, 96/15/0129
§ 307 Abs. 2 BAO
Der VwGH nimmt zum zeitlichen Anwendungsbereich einer Verordnung, die aufgrund Gesetzwidrigkeit aufgehoben wurde, Stellung.
VwGH 24.02.2000, 96/15/0129