§ 8 KStG
Um Leistungen an einen nicht beteiligten Geschäftsführer als verdeckte Ausschüttung qualifizieren zu können, setzt dies den Nachweis einer Nahebeziehung zu einem Besitzer von Gesellschaftsanteilen voraus.
VwGH 24.11.1999, 96/13/0115
§ 8 KStG
Um Leistungen an einen nicht beteiligten Geschäftsführer als verdeckte Ausschüttung qualifizieren zu können, setzt dies den Nachweis einer Nahebeziehung zu einem Besitzer von Gesellschaftsanteilen voraus.
VwGH 24.11.1999, 96/13/0115