§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EstG 1988
Die Aufwendungen für den Kauf von Literaturwerken , die allgemeinen Interessensbereichen zugeordnet sind, können als Kosten der privaten Lebensführung steuerlich nicht in Abzug gebracht werden.
VwGH 24.11.1999, 99/13/0202