§ 7 KStG
Aus der Klausel im Gesellschaftsvertrag, der die Aufteilung des Reingewinns im Verhältnis der Stammeinlagen vorsieht, kann keine Verpflichtung zur Ausschüttung des gesamten Reingewinns abgeleitet werden.
VwGH 24.11.1999, 97/13/0026
§ 7 KStG
Aus der Klausel im Gesellschaftsvertrag, der die Aufteilung des Reingewinns im Verhältnis der Stammeinlagen vorsieht, kann keine Verpflichtung zur Ausschüttung des gesamten Reingewinns abgeleitet werden.
VwGH 24.11.1999, 97/13/0026