§ 20 EStG 1972
Die Ausgaben für den Kauf eines Autoradios für einen Dienstwagen können steuerlich nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden.
VwGH 22.09.1999, 97/15/0005
§ 20 EStG 1972
Die Ausgaben für den Kauf eines Autoradios für einen Dienstwagen können steuerlich nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden.
VwGH 22.09.1999, 97/15/0005