§ 303 Abs. 4 BAO
Die Kenntnis über eine verwandtschaftliche Beziehung zwischen Vermieter und Mieter muss im Verfahren zur Festlegung der Einkommen- und Umsatzsteuer vorliegen, um eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu rechtfertigen.
VwGH 22.09.1999, 97/15/0003