Das EuG hat am 12. 5. 2021, Luxemburg ua/Kommission, T-516/18 und T 525/18 , die sogenannte Engie-Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2017 bestätigt und dem unionsrechtlichen Verbot staatlicher Beihilfen eine neue Dimension hinzugefügt.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei International bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.