Der Deutsche Bundestag hat am 21. 5. 2021 das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATADUmsG) beschlossen und darin auch die Bestimmungen zur Wegzugsbesteuerung für im Privatvermögen gehaltene Beteiligungen in § 6 dAStG – über die Vorgaben der EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie hinaus – verschärft.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei International bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.