In seinem Urteil vom 3. 6. 2021, Titanium, C-931/19 , hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob die Vermietung einer Immobilie durch einen im Ausland ansässigen Steuerpflichtigen eine feste Niederlassung im mehrwertsteuerlichen Sinn begründet.
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