In seinem Urteil vom 3. 6. 2021, BE, DT, C-182/20 , hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über einen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmer automatisch eine Beendigung der Unternehmereigenschaft zur Folge hat und damit Vorsteuerabzüge aus der Vergangenheit berichtigt werden müssen.
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