Mit dem KöMoG wird in Deutschland das an das Check-the-Box-Verfahren in den USA angelehnte Optionsmodell eingeführt. Personengesellschaften haben damit die Möglichkeit, ab dem 1. 1. 2022 ohne zivilrechtlichen Formwechsel wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei International bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.