In seinem Urteil vom 11. 6. 2020, Vodafone, C-43/19 , hatte sich der EuGH mit der mehrwertsteuerlichen Einstufung der Zahlung einer Entschädigung im Fall der Nichteinhaltung der vertraglichen Mindestbindungsfrist durch die Kunden zu befassen. Die damit verbundenen Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der .
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