In seinem Urteil vom 11. 6. 2020, CHEP Equipment Pooling NV, C-242/19 , hatte sich der EuGH mit der Verbringung von Gegenständen innerhalb der Europäischen Union zum Zwecke der Erbringung von Dienstleistungen zu befassen. Die diesbezüglichen Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der in Belgien ansässigen Gesellschaft .