Pressemitteilung des Rats der EU vom 24. 6. 2020.
Die Sonderregelung für ermäßigte Verbrauchsteuersätze für kleine Hersteller von Bier und Ethylalkohol wird auf Hersteller anderer gegorener Getränke wie Most ausgeweitet.
Pressemitteilung des Rats der EU vom 24. 6. 2020.
Die Sonderregelung für ermäßigte Verbrauchsteuersätze für kleine Hersteller von Bier und Ethylalkohol wird auf Hersteller anderer gegorener Getränke wie Most ausgeweitet.