Zusammenfassung: In seinem Beitrag setzt sich Dr. Kofler mit der unterschiedlichen Behandlung von Fruchtgenussberechtigten in § 10 Abs 1 KStG auf der einen Seite und § 10 Abs 2 KStG auf der anderen Seite auseinander. Auch dann wenn einer fruchtgenussberechtigten Gesellschaft die Dividendeneinkünfte zugerechnet werden können und beim Fruchtgenussverpflichteten die Voraussetzungen des § 10 Abs 2 KStG erfüllt werden, soll der Gesellschaft aufgrund fehlender Beteiligung an der Substanz des Unternehmens im Unterschied zum nationalen Schachtelprivileg das internationale Schachtelprivileg nicht zustehen. Der Autor zeigt auf, warum vor allem aufgrund von grundfreiheitsrechtlichen Bedenken und aufgrund der sog. Mutter-Tochter-RL eine geänderte Sichtweise im Zusammenhang damit angebracht wäre. Müssten auch Fruchtgenussberechtigte, unabhängig davon ob sie wirtschaftlicher Eigentümer sind oder nicht, begünstigte Ausschüttungsempfänger nach § 10 Abs 2 KStG sein?