Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über die Rechtsansicht des BMF hinsichtlich der Frage, wie unter Berücksichtigung des geltenden DBA Österreich-Tschechien die Übernahme einer Leitungstätigkeit eines tschechischen Spitals durch einen in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen steuerlich zu behandeln ist. Macht es einen Unterschied, ob der Leitungsaufgabenerbringung ein Werkvertrag oder ein Dienstvertrag zugrunde liegt? Hat der Ort der Entgeltauszahlung dabei eine steuerliche Bedeutung?