Zusammenfassung: In seinem Beitrag beschäftigt sich HR Holzapfel mit dem der zentralen Zuständigkeit des Standorts Eisenstadt des Finanzamts Bruck-Eisenstadt-Oberwart für Steuerrückerstattungsanträge, die von Arbeitgebern für seinen im Ausland ansässigen Arbeitnehmer wegen DBA-widriger Einbehaltung der Lohnsteuer gestellt werden. Kommt das Finanzamt Eisenstadt der Steuerentlastungsverpflichtung für Arbeitnehmer im Zuge des finanzbehördlichen Lohnsteuererstattungsverfahrens in der Praxis tatsächlich auch nach? Der Autor versucht diese Frage durch ein praktisches, äußerst bemerkenswertes Beispiel zu klären.