Zusammenfassung: Die Autoren nehmen einleitend zur Definition des Begriffs der Werklieferung und den gemeinschaftsrechtlichen Rechtsgrundlagen Stellung und beschreiben die umsatzsteuerlichen Rahmenbedingungen für Werklieferungen in Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien, Russland und Ungarn. In diesem Zusammenhang zeigen die Verfasser auch die Spezifika des Reverse-Charge-Verfahrens und erläutern die Auslegung des Betriebsstättenbegriffs. Erwägungen zu den Rahmenbedingungen für Montagelieferungen und den Voraussetzungen für den Übergang der Steuerschuld bei Bauleistungen runden den Beitrag schließlich ab.