Zusammenfassung: Die Autoren analysieren die Argumentationslinie des EuGH in der Rechtsache Societe thermale d' Eugenie-les -Bains, in der dieser die Ansicht vertrat, dass Stornogebühren, die bei Rücktritt von einem Beherbergungsvertrag zu leisten sind, nicht von der Mehrwertsteuerpflicht umfasst seien.
Rechtsgrundlagen: Art 2 Nr 1 6. MWSt-RL; Art 6 Abs 1 6. MWSt-RL