Zusammenfassung: Die Kapitalertragsteuerbefreiung für Gewinnausschüttungen an eine ausländische Muttergesellschaft setzt die Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung bezüglich der Muttergesellschaft voraus, die infolge einer nachträglichen Fusion ihre Gültigkeit verliert, dh nocheinmal nachgereicht werden muss.
Rechtsgrundlagen: § 94a EStG