Zusammenfassung: Die Autorin unterzieht die im StruktAnpG 2006 vorgenommene Adaptierung des § 102 Abs 2 EStG, die die Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben für beschränkt Steuerpflichtige neu regelt, einer kritischen Analyse. Resümierend äußert sie insbesondere Bedenken am (gemeinschaftsrechtlich gebotenen) Erfordernis eines allgemeinen Sonderausgabenabzugs, weist aber auch auf die notwendige Sonderbehandlung von Steuerberatungskosten und den Verlustabzügen hin. Weiters vertritt sie die Ansicht, dass die § 102 Abs 2 Z 2 ESTG normierte Beschränkung der Verlustvortragsfähigkeit im Anwendungsbereich von DBAs mit Befreiungsmethode weder mit gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben noch dem Gleichheitsgrundsatz in Einklang zu bringen ist.