Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Anrechnung der türkischen Quellensteuer für Zinsen, die eine österreichische Bank aus der Darlehensgewährung an türkische Privatkunden oder aus türkischen Staatsanleihen lukriert, Stellung und konkretisiert die Steueranrechnungsprinzipien für die Anrechnung der türkischen Fiktivsteuer.
Rechtsgrundlagen: Art 23 Abs 2 DBA-Türkei; Art 11 Abs 2 DBA-Türkei