Zusammenfassung: Das BMF behandelt die Frage, ob ein in Österreich errichteter Kundendatenbankserver einer deutschen Online-Spiele-Plattform eine bloße Hilfsfunktion innehat oder aber als inländische Betriebsstätte zu qualifizieren ist.
Rechtsgrundlagen: Art 5 DBA-Deutschland; § 29 BAO