Zusammenfassung: Die Begründung eines Ferienwohnsitzes in Österreich hat auf die Besteuerung der Aktienerlöse eines nunmehr in Großbritannien wohnhaften Steuerschuldners keinen Einfluss.
Rechtsgrundlagen: § 98 Abs 1 Z 5 EStG; ZweitwohnsitzVO, BGBl II 528/2003